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Wann beginnt das Wochenende – rechtlich und gefühlt

Der Moment, auf den wir alle warten – aber wann ist er?

 

Freitagabend. Der letzte Videocall ist beendet, das E-Mail-Postfach bleibt ungeöffnet, der Laptopdeckel fällt zu. Ein tiefer Atemzug, vielleicht ein Glas Wein, ein Spaziergang in der Abendsonne. Das fühlt sich nach Wochenende an, oder? Für viele beginnt genau in diesem Moment der Übergang vom funktionierenden Arbeitsmodus zum privaten Ich. Doch so einfach ist es nicht – zumindest nicht, wenn man genau hinschaut.

Denn die Frage „Wann beginnt das Wochenende?“ ist vielschichtiger, als sie zunächst wirkt. Sie betrifft nicht nur unsere persönliche Wahrnehmung von Freizeit, sondern spielt auch im Arbeitsrecht, bei Krankschreibungen und in Dienstplänen eine zentrale Rolle. Und: Sie wirkt sich ganz konkret auf Pflichten, Rechte und sogar die Lohnfortzahlung aus.

 

In diesem zweiteiligen Artikel schauen wir uns die verschiedenen Dimensionen dieser scheinbar einfachen Frage an – fundiert, nahbar und mit einem klaren Bezug zu Deinem Alltag.

Bunte Buchstaben formen das Wort „WEEKEND“ vor einem Wecker, einer Sonnenbrille und einer Topfpflanze – Darstellung von Vorfreude auf das Wochenende.

 

Die rechtliche Definition: Samstag 0:00 Uhr bis

Sonntag 24:00 Uhr

 

Beginnen wir mit dem, was auf dem Papier steht. Das deutsche Arbeitszeitgesetz kennt das Wochenende als arbeitsfreie Zeit für die meisten Beschäftigten. Genauer: Samstag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. In diesem Zeitraum dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beschäftigt werden – Ausnahmen gibt es etwa für Pflegeberufe, Gastronomie, Verkehr oder Polizei.

Diese gesetzliche Definition ist besonders wichtig bei der Einteilung von Arbeitszeiten, bei Zuschlägen für Wochenendarbeit und auch im Zusammenhang mit Krankschreibungen. Wer beispielsweise im Einzelhandel arbeitet, weiß: Der Samstag ist eben kein automatischer freier Tag, sondern oft regulärer Werktag – zumindest bis zum Ladenschluss.

Einige Berufsgruppen haben sogar noch speziellere Definitionen. In der medizinischen Versorgung etwa – so regelt es der Marburger Bund – gilt das Wochenende von Freitag 21 Uhr bis Montag 5 Uhr. Das hat Auswirkungen auf Dienstpläne, aber auch auf das Recht auf „freie Wochenenden“ innerhalb eines Kalenderhalbjahres.

 

Das gefühlte Wochenende: Wenn der Kopf

vor dem Gesetz abschaltet

 

Doch neben der gesetzlichen Regelung gibt es noch eine zweite Ebene, die uns vielleicht sogar noch stärker betrifft: Das gefühlte Wochenende. Denn der Moment, in dem wir innerlich abschalten, ist oft nicht identisch mit dem rechtlichen Beginn des Wochenendes.

Viele Menschen empfinden den Freitagabend bereits als Wochenendstart – unabhängig davon, ob sie am Samstag arbeiten müssen oder nicht. Das zeigt sich auch in Routinen: Die Jogginghose wird angezogen, die Serienliste geöffnet, vielleicht wird ein Kurztrip begonnen oder einfach gemeinsam gekocht. Für viele ist Freitagabend ein Fixpunkt im Rhythmus der Woche – ein kollektives Aufatmen nach fünf Tagen Leistungsdruck.

Gerade in einer zunehmend flexiblen Arbeitswelt verschwimmen die Grenzen. Wer freitags mobil arbeitet oder nur vormittags Meetings hat, kann sich am späten Nachmittag schon nach Feierabend fühlen – obwohl der gesetzliche Samstag noch gar nicht begonnen hat. Diese Verschiebung ist auch ein Ausdruck unserer Sehnsucht nach Entschleunigung und Selbstbestimmung.

 

Gesellschaftliche Rituale: Warum das

Wochenende mehr ist als freie Zeit

 

Das Wochenende ist mehr als nur eine arbeitsfreie Zeitspanne – es ist ein kulturelles Konstrukt. Es hat sich über Jahrzehnte hinweg mit festen Ritualen aufgeladen: Sonntagsbrötchen, Tatort, Marktbesuche, Brunch mit Freunden oder ein ausgedehnter Spaziergang im Wald. Diese Rituale schaffen nicht nur Struktur, sondern auch emotionale Sicherheit.

Der Freitagabend ist längst ein kulturelles Symbol geworden. In Musik, Film und Werbung steht er für Freiheit, Genuss und Zusammengehörigkeit. Von „Endlich Freitag!“ bis zur Happy-Hour-Mentalität – das Wochenende beginnt in unseren Köpfen oft viel früher als gesetzlich vorgesehen. Und dieser Wandel zeigt sich nicht nur in privaten Lebensstilen, sondern auch im Reiseverhalten: Kurzurlaube ab Freitagnachmittag, Wellnessaufenthalte oder Auszeiten in der Natur starten meist vor dem offiziellen Beginn des Wochenendes.

Auch Unternehmen reagieren darauf: Viele Hotels – wie etwa das Parkhotel Schillerhain – bieten spezielle Wochenendarrangements ab Freitagabend an. Der Grund ist einfach: Wer bewusst den Start ins Wochenende zelebriert, sucht nach einem Ort, der genau diesen Übergang unterstreicht. Mit Kulinarik, Wellness, Natur – oder einfach mit Ruhe.

 

Flexibilität im Arbeitsleben: Verschiebt sich das Wochenende?

 

Mit der Digitalisierung verändern sich nicht nur Arbeitszeiten, sondern auch unser Gefühl von Zeit. Durch Gleitzeit, Homeoffice oder sogar Vier-Tage-Wochen ergibt sich eine neue Dynamik: Für manche beginnt das Wochenende bereits donnerstags um 16 Uhr, für andere erst samstagabends nach dem letzten Spätdienst.

Diese Flexibilität bringt Vorteile – aber auch Herausforderungen. Wenn die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen, ist es umso wichtiger, den persönlichen Wochenendbeginn aktiv zu gestalten: etwa durch Rituale, feste Freizeitblöcke oder bewusste Pausen. Nur so gelingt es, trotz ständiger Erreichbarkeit ein echtes Gefühl von Erholung zu erleben.

 

Gleichzeitig stellt sich auch die Frage: Welche Rolle spielt das Wochenende noch, wenn die klassische Fünf-Tage-Woche zunehmend durchbrochen wird? Wird der Sonntag zur reinen Erholung – oder bleibt er ein organisatorischer Anker für Familie, Freundschaften und persönliche Projekte?

Krank am Freitag – zählt das Wochenende mit?

 

Der Freitag ist nicht nur emotional der gefühlte Start ins Wochenende, sondern auch juristisch ein neuralgischer Punkt. Wer an einem Freitag erkrankt, steht schnell vor der Frage: Zählen Samstag und Sonntag mit zur Krankschreibung, auch wenn ich da nicht arbeite? Die Antwort ist klar: Ja. Denn bei Arbeitsunfähigkeit zählen immer alle Kalendertage, nicht nur die tatsächlichen Arbeitstage.

Ein konkretes Beispiel:

  • Du meldest Dich am Freitag krank.

  • Samstag und Sonntag hast Du ohnehin frei.

  • Montag fühlst Du Dich wieder fit und gehst arbeiten.

Auch wenn Du in dieser Zeit nur einen Arbeitstag verpasst hast, giltst Du für drei Kalendertage als krank – Freitag, Samstag, Sonntag. Und das ist entscheidend, wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass ab dem dritten Krankheitstag eine AU vorgelegt werden muss. Denn: Das Wochenende zählt hier vollständig mit.

 

Drei Tage ohne Attest – gilt das auch mit Wochenende?

 

Viele Arbeitnehmer kennen die Faustregel: Bis zu drei Tage ohne Attest ist erlaubt. Doch was heißt das konkret? Die wichtigsten Klarstellungen:

  • Gemeint sind drei Kalendertage, nicht drei Arbeitstage.

  • Diese einschließlich Wochenende oder Feiertage.

  • Ab dem vierten Tag braucht es in der Regel eine ärztliche Bescheinigung – es sei denn, der Arbeitgeber verlangt sie früher (was rechtlich zulässig ist).

Das bedeutet konkret: Wenn Du freitags krank wirst, Samstag und Sonntag krank bleibst und am Montag zurückkehrst, hast Du drei Kalendertage hinter Dir – und brauchst ab Montag eine AU, wenn Dein Arbeitgeber das so handhabt.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die AU also besser frühzeitig organisieren, besonders bei sensiblen oder streng geregelten Arbeitsverhältnissen.

 

Krankschreibung am Wochenende – ist das möglich?

 

Nicht jeder wird unter der Woche krank. Viele Menschen merken erst am Samstag, dass sich eine Erkältung anbahnt oder ein Rückenleiden schlimmer wird. Dann stellt sich die Frage: Wo bekomme ich am Wochenende ein Attest her?

Hier kommen folgende Möglichkeiten infrage:

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst (116 117)

 

Deutschlandweit erreichbar, organisiert über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Dort erhältst Du bei medizinischer Notwendigkeit auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die rückwirkend bis zu drei Tage ausgestellt werden darf.

 

Digitale Angebote

 

Einige gesetzlich zugelassene Online-Dienste bieten digitale Krankschreibungen an, auch am Wochenende – teilweise sogar mit E-AU-Versand direkt an die Krankenkasse und Arbeitgeber. Wichtig: Diese Dienste arbeiten mit zugelassenen Ärzten zusammen.

 

Klinik oder Notaufnahme

 

 

Nur bei echten Notfällen. Eine Krankschreibung in der Notaufnahme ist möglich, aber eher die Ausnahme und nicht für „normale“ Erkältungen gedacht.

Arbeitsplatz mit Tastatur, Brille, Kaffeetasse und farbigen Notizzetteln für Montag bis Freitag – Symbol für Wochenplanung im Büro.

Was gilt für die Zustellung der AU am Wochenende?

 

Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sind gesetzlich Versicherte nicht mehr verpflichtet, den „gelben Schein“ selbst einzureichen. Der Arzt übermittelt die AU direkt an die Krankenkasse, von dort wird sie digital an den Arbeitgeber weitergeleitet.

Aber: Diese Übertragung erfolgt nur an Werktagen. Wenn Du am Wochenende krankgeschrieben wirst, kommt die AU beim Arbeitgeber erst am Montag oder Dienstag an.

Daher gilt weiterhin: Unabhängig von der eAU musst Du Deinen Arbeitgeber zeitnah über Deine Arbeitsunfähigkeit informieren – etwa per E-Mail, Anruf oder Messenger. Das ersetzt nicht die AU, erfüllt aber die gesetzliche Meldepflicht.

 

Karenztage und Entgeltfortzahlung –

zählt das Wochenende mit?

 

Ein häufiges Missverständnis: Viele glauben, das Wochenende zähle nicht zur Entgeltfortzahlung. Doch das stimmt nicht. Auch wenn Du an einem Samstag oder Sonntag nicht arbeiten musst, zählt jeder dieser Tage als Krankheitstag mit Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn Du arbeitsunfähig bist.

Die gesetzliche Grundlage (§ 3 EFZG) sieht keine Karenzzeit vor. Das heißt: Der Arbeitgeber zahlt ab dem ersten Krankheitstag – einschließlich Wochenende, Feiertage und Schichtpausen, sofern Du laut AU krankgeschrieben bist.

Gerade bei längeren Krankheiten spielt das eine große Rolle, etwa bei der Berechnung der sechs Wochen Lohnfortzahlung vor dem Krankengeld durch die Krankenkasse.

 

Sonderfall Schichtarbeit – wann zählt das Wochenende?

 

Besonders komplex wird es bei wechselnden Arbeitszeiten und Schichtplänen. Wer in Berufen mit Wochenenddiensten arbeitet – etwa in der Pflege, Gastronomie oder im Verkehr – hat oft unter der Woche frei und arbeitet am Wochenende.

Hier gilt: Wenn Du am Samstag oder Sonntag eingeplant warst, aber durch Krankheit ausfällst, brauchst Du eine AU für diese Tage, damit Dir die Ausfallzeit bezahlt wird.

Entscheidend ist also nicht, ob Wochenende ist, sondern ob Du für diesen Zeitraum arbeitsunfähig und gleichzeitig eingeteilt warst.

 

Fazit: Das Wochenende ist mehr als nur Freizeit – auch rechtlich

 

Was auf den ersten Blick wie eine einfache Frage erscheint – „Wann beginnt das Wochenende?“ – hat viele Ebenen. Rechtlich beginnt es am Samstag um 0 Uhr, kulturell meist schon am Freitagabend, und je nach Berufsgruppe kann es sogar bis Montagmorgen andauern.

Wer erkrankt, sollte sich bewusst sein, dass das Wochenende voll zu den Krankheitstagen zählt, auch wenn an diesen Tagen keine Arbeitspflicht besteht. Attestpflicht, Entgeltfortzahlung und AU-Zustellung hängen oft direkt davon ab, wie Du das Wochenende organisierst – oder eben nicht.

 

Je besser Du Deine Rechte kennst – und Deine Pflichten ernst nimmst –, desto entspannter kannst Du auch in Deine freie Zeit starten. Und genau darum geht es am Wochenende doch: Durchatmen, loslassen und auftanken.

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