Wird Krankengeld auch am Wochenende gezahlt?
Du bist krankgeschrieben, die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber endet – und nun stellt sich die Frage: Gilt Krankengeld auch am Wochenende? Die klare Antwort lautet: Ja, das Krankengeld wird auch an Samstagen und Sonntagen gezahlt. Das liegt daran, dass Krankengeld nicht auf Basis der Arbeitstage berechnet wird, sondern als sogenannte Kalendertagsleistung.

Was bedeutet das in der Praxis?
Während das Gehalt üblicherweise nur an Arbeitstagen anfällt, rechnet die Krankenkasse das Krankengeld für jeden einzelnen Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit – unabhängig davon, ob es sich um einen Wochentag, ein Wochenende oder einen Feiertag handelt. Sobald Du Anspruch auf Krankengeld hast, fließt die Zahlung lückenlos – solange eine gültige Krankschreibung vorliegt.
Für viele Betroffene ist das eine wichtige Information. Denn gerade bei längeren Krankheitsphasen kommt es auf jeden einzelnen Tag an, wenn es um finanzielle Sicherheit geht.
Krankengeld täglich – was das konkret bedeutet
Das Krankengeld beträgt 70 % Deines Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 % des Nettoeinkommens. Zusätzlich gilt eine tägliche Obergrenze, die regelmäßig angepasst wird. Im Jahr 2025 liegt der Höchstbetrag bei rund 116,38 Euro pro Kalendertag. Entscheidend ist dabei: Gezahlt wird für jeden Tag der Krankschreibung – auch Samstag und Sonntag.
Beispiel:
Wenn Du durchgehend vom 1. bis zum 20. eines Monats krankgeschrieben bist, umfasst der Anspruch alle 20 Kalendertage – inklusive der Wochenenden und eventueller Feiertage. Du musst also keine Sorge haben, dass sich Dein Einkommen über das Wochenende verringert, solange Deine Krankschreibung lückenlos ist.
Viele Versicherte übersehen dabei allerdings einen wichtigen Punkt: Die Krankenkasse zahlt nur dann durchgehend, wenn keine Unterbrechung zwischen zwei Krankschreibungen vorliegt – dazu später mehr.
Was passiert, wenn Du nur bis Freitag krankgeschrieben bist?
Diese Situation kommt sehr häufig vor – insbesondere gegen Ende der Woche:
Du bist bis Freitag krankgeschrieben und fühlst Dich über das Wochenende weiterhin nicht gesund genug für den Job. Doch am Montag musst Du feststellen, dass eine rückwirkende Krankschreibung für Samstag und Sonntag nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
In der Praxis bedeutet das oft: Die Krankenkasse erkennt das Wochenende nicht als Teil der durchgehenden Arbeitsunfähigkeit an, da keine gültige AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) für diese beiden Tage vorliegt.
Konsequenzen dieser Lücke:
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Die Krankengeldzahlung kann unterbrochen werden
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Der Krankengeldanspruch beginnt eventuell neu, wenn die Unterbrechung zu lange war
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Im schlimmsten Fall gehst Du für diese zwei Tage leer aus – obwohl Du faktisch krank warst
Gerade bei längeren Krankschreibungen oder wiederholten Erkrankungen kann das auch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben. Deshalb ist es umso wichtiger, das Thema „Wochenende“ bei der AU ernst zu nehmen.
Wie lässt sich das vermeiden?
Am einfachsten: Sprich rechtzeitig mit Deiner Ärztin oder Deinem Arzt. Wenn absehbar ist, dass Du übers Wochenende weiterhin nicht arbeitsfähig bist, bitte bereits am Freitag um eine AU, die bis einschließlich Sonntag gilt. In vielen Fällen ist das problemlos möglich – und spart Dir unnötigen Aufwand sowie Diskussionen mit der Krankenkasse.
Solltest Du das verpasst haben und am Samstag feststellen, dass Du doch noch nicht gesund bist, kannst Du versuchen, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 zu erreichen. Viele Kassenärztliche Vereinigungen bieten dort Hilfe an – inklusive AU-Bescheinigungen, wenn medizinisch vertretbar.
42 Tage Lohnfortzahlung – zählen Wochenenden mit?
Ein weiterer oft missverstandener Punkt betrifft die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Denn bevor die Krankenkasse überhaupt zahlt, übernimmt der Arbeitgeber im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen (genauer: 42 Kalendertage) die Lohnfortzahlung.
Und auch hier gilt:
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Gezählt werden Kalendertage, nicht nur Arbeitstage
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Wochenenden und Feiertage zählen voll mit
Beispiel:
Wenn Deine Krankschreibung am 1. März beginnt, endet die Lohnfortzahlung nicht etwa nach sechs Arbeitswochen, sondern exakt nach 42 Kalendertagen, also am 11. April. Ab dem 43. Tag würde dann das Krankengeld greifen – ebenfalls täglich, inklusive Wochenende.
Für Dich als Versicherte:r bedeutet das, dass Du keinen Verdienstausfall befürchten musst, solange alle AU-Bescheinigungen lückenlos eingereicht wurden.
Warum Du der Krankenkasse aktiv Informationen liefern musst
Ein wichtiger Punkt, den viele Betroffene erst dann erfahren, wenn die erste Zahlung auf sich warten lässt: Die Krankenkasse zahlt Krankengeld nicht automatisch. Du musst selbst aktiv werden und:
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Die AU-Bescheinigung rechtzeitig einreichen
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Einen Fragebogen zur Arbeitsunfähigkeit ausfüllen (kommt meist per Post)
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Eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber anfordern lassen
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Alle Unterlagen vollständig und lückenlos übermitteln
Gerade in der Übergangsphase zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld ist es entscheidend, Fristen einzuhalten und genau zu dokumentieren, wann welche Bescheinigungen vorliegen. Nur so kann die Krankenkasse rückwirkend und kontinuierlich zahlen – auch fürs Wochenende.
Was passiert bei Unterbrechungen der Krankschreibung?
Eine durchgehende Krankschreibung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Krankengeld lückenlos gezahlt wird – und das gilt auch fürs Wochenende. Kommt es zu einer Unterbrechung, also selbst nur ein Tag ohne gültige AU, kann das für Dich finanziell spürbare Folgen haben.
Was zählt als Unterbrechung?
Eine Unterbrechung liegt vor, wenn:
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Deine aktuelle AU nicht direkt an die vorherige anschließt
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Du zu spät zum Arzt gehst, z. B. erst am Montag nach einem Wochenende
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Deine neue AU nicht rückwirkend ausgestellt werden kann oder darf
Warum das kritisch ist
Krankenkassen bewerten eine unterbrochene Krankschreibung so, als wärst Du zwischenzeitlich gesund gewesen – auch wenn Du es de facto nicht warst. In diesem Fall startet ein neuer Bewertungszeitraum, und der bisherige Anspruch kann erlöschen. Besonders problematisch wird das, wenn Du wieder neu in die Lohnfortzahlung rutschst, obwohl Dein Arbeitgeber dafür gar nicht mehr zuständig ist.
Was Du tun kannst
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Kläre rechtzeitig, ob Deine AU über das Wochenende hinaus gültig ist
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Bestehe beim Arzt darauf, dass die AU direkt anschließt
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Nutze im Zweifel den Notdienst unter 116 117, um eine durchgehende Bescheinigung zu erhalten
So sicherst Du Dir auch über das Wochenende hinweg Deinen vollen Anspruch.
Gilt das auch für Feiertage und Brückentage?
Ja – Krankengeld wird auch an gesetzlichen Feiertagen und sogenannten Brückentagen gezahlt. Das System der Krankenkasse unterscheidet dabei nicht zwischen Wochentagen und Wochenenden oder Feiertagen. Es zählt ausschließlich, ob für diesen Tag eine gültige Krankschreibung vorliegt.
Typischer Fall:
Du bist von Mittwoch bis Freitag krankgeschrieben. Der Montag ist ein Feiertag. Wenn Du nicht bereits Freitag oder spätestens Samstag eine Folgebescheinigung für den Feiertag bekommst, fehlt ein Tag – und Dein Anspruch ist gefährdet. Hier gilt dieselbe Regel wie beim Wochenende: rechtzeitig verlängern und sicherstellen, dass kein Tag unbescheinigt bleibt.
Besonders in Ferienzeiten oder rund um Weihnachten und Ostern solltest Du frühzeitig Termine beim Arzt sichern – denn auch Praxen haben oft eingeschränkte Öffnungszeiten.
Krankengeld für Selbstständige – was gilt hier?
Wenn Du selbstständig bist, gelten besondere Bedingungen – je nachdem, wie Du krankenversichert bist.
Gesetzlich versicherte Selbstständige mit Wahltarif
Du hast als Selbstständige:r nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn Du bei Vertragsabschluss den Wahltarif „Krankengeld“ gewählt hast. Dabei gibt es verschiedene Modelle – z. B. mit Beginn des Krankengeldanspruchs ab dem 15. Tag oder auch ab dem 43. Kalendertag (analog zur Regelung bei Arbeitnehmer:innen).
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Auch hier wird Krankengeld täglich gezahlt, inklusive Wochenenden und Feiertagen
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Voraussetzung: Die AU ist lückenlos und fristgerecht eingereicht
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Der Anspruch richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und Einkommen
Selbstständige ohne Wahltarif
Hast Du keinen Wahltarif abgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Krankengeld – egal ob unter der Woche oder am Wochenende. In diesem Fall
trägst Du das volle wirtschaftliche Risiko einer Krankheit selbst.
Tipp: Wenn Du als Selbstständige:r auf Einkommen angewiesen bist, solltest Du prüfen, ob sich ein Wahltarif oder eine private Krankentagegeldversicherung lohnt – am besten vor Eintritt eines Krankheitsfalls.

Häufige Irrtümer im Zusammenhang
mit Krankengeld und Wochenenden
„Ich arbeite nicht am Wochenende – also zählt das auch nicht fürs Krankengeld.“
Doch, denn das Krankengeld orientiert sich nicht an Deinen individuellen Arbeitstagen, sondern am Kalender. Jeder Tag mit gültiger Krankschreibung zählt – auch, wenn Du sonst nur Montag bis Freitag arbeitest.
„Ich kann am Montag eine rückwirkende AU für Samstag und Sonntag bekommen.“
Theoretisch ist eine AU bis zu zwei Tage rückwirkend möglich, aber nur, wenn medizinisch vertretbar – und die Ärztin oder der Arzt dies auch schriftlich begründet. Krankenkassen akzeptieren rückwirkende Bescheinigungen nicht automatisch.
„Meine Ärztin weiß schon, dass ich übers Wochenende krank bleibe.“
Viele Praxen stellen standardmäßig AUs bis zum Tag des Arztbesuchs aus – also z. B. bis Freitag. Es ist Deine Verantwortung, deutlich zu sagen, dass Du auch für das Wochenende krankgeschrieben werden möchtest. Am besten gleich mit konkretem Datum: „Bitte bis Sonntag, den XY.“
Fazit: Krankengeld auch am Wochenende – mit der
richtigen Vorbereitung kein Problem
Krankengeld wird auch am Wochenende gezahlt – das ist die gute Nachricht. Aber: Nur wer lückenlos krankgeschrieben ist, kann sicher sein, dass die Zahlung auch tatsächlich erfolgt. Eine nicht rechtzeitig verlängerte AU kann schnell zu Unterbrechungen führen – und damit zu vermeidbaren finanziellen Nachteilen.
Das gilt nicht nur für klassische Wochenenden, sondern auch für Feiertage, Brückentage und Ferienzeiten. Für Angestellte wie auch für Selbstständige ist es entscheidend, die Formalitäten exakt einzuhalten – und bei Unsicherheiten frühzeitig mit dem behandelnden Arzt oder der Krankenkasse zu sprechen.
Deine nächsten Schritte bei längerer Krankheit:
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Lass Deine AU immer nahtlos verlängern – besonders vor Wochenenden
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Reagiere rechtzeitig, wenn Feiertage oder Praxisurlaub anstehen
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Reiche alle Unterlagen vollständig und fristgerecht ein
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Nutze den ärztlichen Bereitschaftsdienst, wenn Deine Hausarztpraxis geschlossen ist
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Prüfe als Selbstständige:r Deinen Tarif – und ob Du für alle Fälle abgesichert bist
So stellst Du sicher, dass Deine Krankengeldzahlung auch am Wochenende nicht ins Stocken gerät – und Du Dich ganz auf Deine Genesung konzentrieren kannst.
