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Teambuilding mit Tiefgang: Warum Bewirtung mehr ist als ein gemeinsames Essen

In einer Zeit, in der sich Arbeitskulturen stetig verändern und Teams oft hybrid oder dezentral organisiert sind, gewinnt eines an neuer Bedeutung: gemeinsame Erlebnisse. Aber nicht irgendwelche – sondern solche, die bewusst auf Verbindung, Kommunikation und Wertschätzung setzen. Genau hier beginnt die Stärke von Teambuilding-Maßnahmen, wie sie im Parkhotel Schillerhain stattfinden können – mitten im Grünen, mit Raum für Austausch, Genuss und neue Perspektiven.

 

Doch während Du als Organisator:in vielleicht sofort an schöne Momente denkst – etwa ein spätsommerliches Abendessen mit Blick in den Park oder ein inspirierender Workshop im lichtdurchfluteten Seminarraum – stellt sich oft auch die sachliche Frage: Wie lässt sich das steuerlich einordnen? Welche Kosten sind absetzbar, was ist eine Betriebsveranstaltung, was Fortbildung?

 

Wir bringen Licht ins Dickicht – mit verständlichen Antworten und praxisnahen Einblicken, die Dir helfen, den Spagat zwischen emotionalem Mehrwert und steuerlicher Klarheit zu meistern.

 

Wann ist Teambuilding eine Fortbildung – und wann nicht?

 

Nicht jedes Kochevent oder Waldspaziergang im Team ist automatisch eine Fortbildung. Doch wenn Dein Teamevent Lernziele verfolgt, etwa die Verbesserung der Kommunikation, des Konfliktmanagements oder der Zusammenarbeit, kann es sehr wohl als beruflich veranlasste Fortbildung gelten.

Beispiele für Fortbildung mit Teambuilding-Charakter:


Ein Workshop zur gewaltfreien Kommunikation, begleitet von praxisnahen Gruppenübungen. Ein Outdoor-Seminar zur Führungskräfteentwicklung, kombiniert mit Reflexionsphasen in der Natur. Interaktive Trainings, die gezielt auf berufliche Herausforderungen zugeschnitten sind (z. B. Projektarbeit, agiles Arbeiten, Resilienz). Im Parkhotel Schillerhain stehen Dir dafür bestens ausgestattete Seminarräume zur Verfügung – mit moderner Technik, natürlichem Licht und einer Atmosphäre, die kreatives Arbeiten fördert. Die Umgebung – ein weitläufiger Park, angrenzender Wald, das lichtdurchflutete Restaurant „Schillerhainer Stuben“ – schafft ideale Bedingungen, um das Gelernte zu vertiefen und gleichzeitig als Gruppe zusammenzuwachsen.

 

Betriebsveranstaltung oder Fortbildung? Die steuerliche Einordnung

 

Die steuerliche Behandlung von Teambuilding-Maßnahmen hängt maßgeblich davon ab, wie Du den Anlass gestaltest – und dokumentierst.

 

Fortbildung
Wenn das Teamevent inhaltlich eindeutig berufsbezogen ist, kannst Du es als Betriebsausgabe voll absetzen. Für Deine Mitarbeitenden entsteht kein geldwerter Vorteil, also auch keine Lohnsteuerpflicht. Wichtig: Lernziele, Agenda, Trainer und Methoden sollten dokumentiert sein.

 

Betriebsveranstaltung
Liegt der Schwerpunkt auf Gemeinschaft, Genuss oder Unterhaltung, zählt das Event als Betriebsveranstaltung. Dann gelten klare Grenzen:

  • Maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr
  • Freibetrag von 110 € pro Mitarbeitendem (inkl. MwSt., Anreise, Essen etc.)
  • Überschreitungen sind als geldwerter Vorteil steuerpflichtig

Das bedeutet: Ein geselliger Abend im Restaurant nach einem informellen Waldspaziergang fällt hierunter. Und genau das kann im Parkhotel Schillerhain sehr stilvoll und gleichzeitig entspannt realisiert werden – z. B. mit einem festlichen 3-Gänge-Menü im Restaurant oder auf der weitläufigen Terrasse mit Blick ins Grüne.

Buchhalterisch korrekt: So buchst Du Teambuilding im SKR03 und SKR04

 

Eine weitere oft gestellte Frage: Wie wird das Ganze eigentlich richtig gebucht?

 

Hier eine Übersicht für Dich, abhängig von der Art des Teamevents:

 

Fortbildungskosten
SKR03 4950 – Fortbildungskosten
SKR04 6220 – Fortbildungskosten

Diese Konten nutzt Du, wenn nachweislich Lerninhalte vermittelt wurden – z. B. mit externem Coach, Workshop-Modulen oder dokumentierten Trainingszielen.

 

Betriebsveranstaltung
SKR03 6640 – Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen
SKR04 4140 – Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen

 

Bewirtungskosten
SKR03 4650 (nicht abzugsfähig) oder 4655 (70 % abzugsfähig)
SKR04 4660 (nicht abzugsfähig) oder 4665 (70 % abzugsfähig)

 

Kommt es im Rahmen des Teamevents zu einem klassischen Geschäftsessen mit externen Personen (z. B. Partnern oder Trainern), gelten die üblichen Bewirtungskonten.

 

Zwischen Genuss und Gemeinsinn: Was Teambuilding im Schillerhain besonders macht

 

Ein Teamevent im Parkhotel Schillerhain ist mehr als eine Maßnahme mit steuerlichem Rahmen – es ist eine Einladung zur echten Begegnung. Das beginnt beim Frühstück auf der Terrasse, geht weiter mit einer klar strukturierten Workshop-Session inmitten von Waldpanorama – und endet vielleicht bei einem Glas Pfälzer Wein im gemütlichen Restaurantbereich, in dem auch Hunde willkommen sind (außer im Wellnessbereich).

 

Du brauchst keine künstliche Kulisse oder aufgesetzte Methoden. Die Natur und das authentische Ambiente hier laden ganz von selbst dazu ein, offene Gespräche, gemeinsame Entscheidungen und neue Perspektiven zu ermöglichen. Und genau darum geht es doch im Kern: Dass ein Team nicht nur funktioniert – sondern miteinander wächst.

 

Steuerliche Sonderfälle: Was ist mit Mischformen und Incentives?

 

Nicht jedes Teamevent lässt sich eindeutig einer Kategorie zuordnen – besonders dann nicht, wenn es sowohl lernorientierte als auch unterhaltende Elemente enthält. Hier kommt es auf den Schwerpunkt an:

 

1. Mischformen (Fortbildung + Eventcharakter)
Beispiel: Ein Kommunikationstraining mit anschließendem geselligen Dinner.
→ Aufteilen! Die Seminarkosten (Raum, Trainer, Unterlagen) zählen als Fortbildungskosten –
das Abendessen als Betriebsveranstaltung oder Bewirtung.

 

2. Incentives und Belohnungen
Teamevents, die ausschließlich zur Belohnung bestimmter Mitarbeitergruppen stattfinden – z. B. ein Incentive-Tag für die besten Verkäufer:innen – gelten als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.

 

3. Private Mitnahme von Angehörigen
Nehmen Mitarbeitende Ehepartner oder Kinder mit zur Veranstaltung, erhöht das den steuerlich relevanten Gesamtaufwand. Nur der Anteil der Mitarbeitenden selbst ist mit dem 110 €-Freibetrag begünstigt.

 

Praktisches Beispiel: Ein Teamevent im Parkhotel Schillerhain

 

Stell Dir vor, Dein Team trifft sich zu einem 2-tägigen Retreat im Parkhotel Schillerhain:

  • Tag 1: Workshop im Seminarraum „Hainblick“, Mittagessen, Reflexion im Park, 3-Gänge-Menü
  • Tag 2: Coaching, Feedback, Lunch

Steuerliche Bewertung:

  • Workshops & Coaching → Fortbildungskosten (100 % abziehbar)
  • Verpflegung im Rahmen der Seminarpauschale → abzugsfähig
  • Abendessen am ersten Tag → Betriebsveranstaltung (max. 110 €/MA)

Warum das Parkhotel Schillerhain perfekt für Teambuilding ist

 

Neben den steuerlichen Möglichkeiten geht es beim Teambuilding um viel mehr – nämlich darum, sich als Team zu erleben, Rollen zu reflektieren und neue Energie zu schöpfen.

Fazit: Teambuilding ist mehr als steuerlich abzugsfähig – es ist strategisch klug

 

Ein durchdachtes Teamevent stärkt nicht nur den Zusammenhalt, sondern bringt echten Mehrwert für Kommunikation, Produktivität und Identifikation mit dem Unternehmen. Ob als Fortbildung oder Betriebsveranstaltung – mit der richtigen Planung kannst Du dabei auch steuerlich profitieren.

 

Das Parkhotel Schillerhain bietet Dir hierfür ideale Voraussetzungen: von professionell ausgestatteten Tagungsräumen über ein inspirierendes Naturumfeld bis hin zu kulinarischer Vielfalt und einem herzlich-entspannten Ambiente. Die Kombination aus Inhalt, Genuss und Begegnung macht jedes Teamevent hier zu einem Erlebnis, das nachwirkt – emotional wie wirtschaftlich.

Und genau das ist es, was gutes Teambuilding heute braucht.

Sichere Dir jetzt Dein Wunschzimmer und starte schon bald in Deine naturnahe Auszeit im Parkhotel Schillerhain


GreenSign sustainability certificate
74%
Parkhotel Schillerhain
Management and Communication 78%
Environment - energy 81%
Environment - water 78%
Environment - waste 77%
Biodiversity and cultural heritage 80%
Purchasing 35%
Regionality and mobility 79%
Quality management and sustainable development 57%
Social responsibility 94%
Economic responsibility 94%
CO2 footprint
15.00 kg/night